Wohnraum für alle Einkommensgruppen

Preisgedämpfte und geförderte Wohnungen in den Deiker Höfen

Die Deiker Höfe stehen für modernes Wohnen in Düsseldorf-Stockum. Neben frei finanzierten Mietwohnungen gibt es auch preisgedämpfte sowie öffentlich geförderte Wohnungen. Dies ermöglicht es Menschen mit verschiedenen Einkommenssituationen, ein schönes Zuhause zu finden.

Ansicht vom Innenhof des Neubauprojektes Deiker Höfe in Düsseldorf

Preisgedämpfte Wohnungen –
eine attraktive Alternative

Preisgedämpfte Wohnungen sind Mietwohnungen, deren Miete unter dem aktuellen Marktniveau liegt. Sie richten sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen, die keine öffentliche Förderung benötigen, aber dennoch von einer regulierten Mietpreisgestaltung profitieren. Ein Wohnberechtigungsschein ist hierfür nicht erforderlich.

Preisgedämpfte 
Wohnungen in den Deiker Höfen

Auch in den Deiker Höfen gibt es preisgedämpfte Wohnungen mit 1-5 Zimmern. Diese bieten modernen Wohnkomfort in attraktiver Lage mit einer nachhaltigen Quartiersentwicklung. Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt nach Einkommensgrenzen, um sicherzustellen, dass der Wohnraum denjenigen zugutekommt, die davon profitieren können.

Einkommensgrenzen für preisgedämpfte Wohnungen

  • Alleinstehend: bis 60.080 € brutto/Jahr
  • 2-Personen-Haushalt: bis 78.355 € brutto/Jahr
  • 3-Personen-Haushalt (1 Kind): bis 90.580 € brutto/Jahr
  • 4-Personen-Haushalt (2 Kinder): bis 109.055 € brutto/Jahr
  • 5-Personen-Haushalt (3 Kinder): bis 129.272 € brutto/Jahr
Hinweis: Diese Angaben dienen zur Orientierung. Die tatsächliche Berechtigung hängt von der individuellen Einkommenssituation, steuerlichen Abzügen und Freibeträgen ab. Eine detaillierte Prüfung erfolgt im Rahmen der Vermietung bzw. eine detaillierte Prüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung.

Öffentlich geförderte Wohnungen
(Wohnberechtigungsschein)

Geförderte Wohnungen werden mit öffentlichen Mitteln unterstützt und bieten eine Mietpreisbindung unterhalb des freien Marktes. Um eine solche Wohnung mieten zu können, ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, der nach bestimmten Einkommensgrenzen vergeben wird. In den Deiker Höfen gibt es öffentlich geförderte Wohnungen mit 2-5 Zimmern.

WBS A und WBS B -
Was ist der Unterschied?

Der Wohnberechtigungsschein wird in zwei Stufen vergeben:
  • WBS A: Dieser Wohnberechtigungsschein berechtigt Haushalte mit geringerem Einkommen zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Die Einkommensgrenzen sind festgelegt und dürfen nicht überschritten werden.
  • WBS B: Dieser Wohnberechtigungsschein gilt für Haushalte, deren Einkommen die Grenze für WBS A um bis zu 40 % überschreitet. Dadurch können auch Haushalte mit mittlerem Einkommen eine geförderte Wohnung mieten.

Viele haben Anspruch - doch wissen es nicht!

Viele Menschen unterschätzen die Einkommensgrenzen und gehen davon aus, dass sie keinen WBS erhalten. Dabei kann ein Anspruch bestehen, selbst wenn das Einkommen nicht sehr niedrig ist.

Einkommensgrenzen

Einkommensgruppe A (WBS A) 
  • Alleinstehend bis 38.011 € brutto/Jahr
  • 2-Personen-Haushalt bis 51.776 € brutto/Jahr
  • 3-Personen-Haushalt (1 Kind) bis 57.073 € brutto/Jahr
  • 4-Personen-Haushalt (2 Kinder) bis 68.620 € brutto/Jahr
  • 5-Personen-Haushalt (3 Kinder): bis 80.167 € brutto/Jahr
Einkommensgruppe B (WBS B)
  • Alleinstehend bis 52.723 € brutto/Jahr
  • 2-Personen-Haushalt bis 69.495 € brutto/Jahr
  • 3-Personen-Haushalt (1 Kind) bis 79.411 € brutto/Jahr
  • 4-Personen-Haushalt (2 Kinder) bis 95.576 € brutto/Jahr
  • 5-Personen-Haushalt (3 Kinder): bis 111.742 € brutto/Jahr
Hinweis: Diese Angaben dienen zur Orientierung. Die tatsächliche Berechtigung hängt von der individuellen Einkommenssituation, steuerlichen Abzügen und Freibeträgen ab. Eine detaillierte Prüfung erfolgt im Rahmen der Vermietung bzw. eine detaillierte Prüfung erfolgt im Rahmen der Antragstellung.
Wie beantrage ich einen WBS?
Ein Wohnberechtigungsschein kann beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf beantragt werden. Dabei wird das Einkommen geprüft, um festzustellen, ob ein Anspruch auf WBS A oder WBS B besteht.

Interesse an einer Wohnung in den Deiker Höfen?

Die Vermietung der preisgedämpften und geförderten Wohnungen in den Deiker Höfen beginnt in Kürze. Wenn Sie mehr über das weitere Vorgehen oder die Vergabe erfahren möchten, senden Sie uns eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir informieren Sie gerne über alle relevanten Details und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.